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Angebotsorientierte Wohnungsbaupolitik statt staatlicher Preisregulierung

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel erklärt die Brandenburgische FDP-Landesvorsitzende Linda Teuteberg MdB:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil der abstrakten Normenkontrollklage der FDP-Bundestagsfraktion gegen den Berliner Mietendeckel stattgegeben. Karlsruhe macht klar: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Damit ist er verfassungsrechtlich und politisch gescheitert. Der Landesgesetzgeber ist nicht befugt, die Mietpreise per Landesgesetz zu regulieren. Das oberste Gericht hat dem staatlichen Eingriff in Eigentum und Vertragsfreiheit der Bürger Grenzen gesetzt.

Über die Frage der Berliner Regelung hinaus sind auch Mietpreisbremsen kein wirksames Mittel, um zu erreichen, dass bezahlbarer Wohnraum in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Statt auf die Verwaltung von Mangel durch staatliche Preisregulierung sollte die Brandenburger Landesregierung auf angebotsorientierte Wohnungsbaupolitik setzen. Die landeseigene Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze zu verlängern, ist der falsche Weg.

Klar ist: Wer Mieten deckelt oder auch „bremst“, lähmt wichtige Investitionen in die Schaffung von Wohnraum. Unter dem knappen Angebot und steigenden Preisen leiden gerade Wohnungssuchende mit geringem Einkommen. Steigende Mieten und fehlender Wohnraum lassen sich nicht wegregulieren. Nur die Schaffung zusätzlicher Wohnungen hilft. Aufgabe von Kommunen und Land ist es, ihre Aufgaben der Planung und Ausweisung von Bauland, der Schaffung guter Rahmenbedingungen für schnelles, kostengünstiges und rechtssicheres Bauen sowie für attraktive Verkehrsverbindungen wahrzunehmen. Für ein Brandenburg, in dem Bürgerinnen und Bürger sowohl gern wohnen als auch gern investieren.“


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