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„Die Aufarbeitung der SED-Diktatur kennt kein Verfallsdatum“

Heute vor 30 Jahren beschloss der erste gesamtdeutsche Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das die Erfassung, Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR regelt. Hierzu erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des FDP-Landesverbandes Brandenburg Linda Teuteberg:

„“Meine Akte gehört mir“ war eine der Devisen der Bürgerrechtsbewegung und brachte plakativ auf den Punkt, dass es darum ging, das Herrschaftswissen der SED-Diktatur nicht dieser zu überlassen und mit dem Wissen um den Akteninhalt entscheidende Informationen zur eigenen Biografie zu erhalten. Voraussetzung für Versöhnung ist das Wissen um die eigene Akte und der Zugang dazu ist damit auch ein Beitrag zum inneren Frieden der deutschen Gesellschaft.

Das Interesse am persönlichen Aktenzugang, das öffentliche Interesse an Informationen für Wissenschaft und Journalismus sowie Persönlichkeitsrechte Betroffener abzuwägen und der besonderen Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur Rechnung zu tragen macht die Besonderheit dieses Gesetzes aus, das international hohe Beachtung findet und Vorbildwirkung entfaltet für andere Länder mit Diktatur- und Transformationserfahrungen. Die Aufarbeitung des SED-Unrechts, das bis heute Biografien vieler Menschen und damit auch unsere Gesellschaft prägt, kennt kein Verfallsdatum. Immer wieder erfahren wir, wie gegenwärtig Vergangenheit sein kann. Gerade erst hat ein Forschungsverbund zu gesundheitlichen Langzeitfolgen des SED-Unrechts seine Arbeit aufgenommen.

Heute gilt es, das Gesetz weiter anzuwenden und die Voraussetzungen für die Digitalisierung der Akten und ein zuverlässiges Angebot der Akteneinsicht und Beratung zu schaffen. Dazu gehören Standorte des Bundesarchivs in ganz Deutschland. In Brandenburg bedarf es nun eines ambitionierten Zeitplans für den Standort Frankfurt/Oder, um einen modernen Archivstandort zu errichten und auszustatten. Für die neue Außenstelle in Cottbus sind entsprechende Räume für Beratungsangebote notwendig. Die Digitalisierung dieses besonderen Archivgutes und die Einbindung aller Standorte in die Gedenkstättenlandschaft hat der Deutsche Bundestag am 19. November 2020 beschlossen und dies gilt es nun konsequent umzusetzen.“ 


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