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Verbesserung der Kindererziehung in der Alterssicherung Wir werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie wir die familienpolitische Komponente stärken und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen können.
Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Wir bekennen uns zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Vielzahl von Menschen nutzt diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir werden prüfen, ob es notwendig und finanziell darstellbar ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge zu
ermöglichen.
Kampf gegen Altersarmut
Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demographische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut
besteht. Deshalb wollen wir, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist. Hierzu wird eine Regierungskommission einen Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln.
Rentenangleichung Ost / West
Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.
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Rente
Nahezu 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gelten in Deutschland immer noch zwei unterschiedliche Rentenberechnungssysteme. Jetzt ist die Zeit gekommen, endlich die Unterschiede zwischen Ost und West aufzuheben. Die FDP hat bisher als erste und einzige Fraktion im Deutschen Bundestag ein Konzept zur Vereinheitlichung des deutschen Rentenrechts ausgearbeitet.
1. Die FDP hat mit dem Antrag "Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West" das erste und bisher einzige Konzept zur Vereinheitlichung des deutschen Rentenrechts vorgelegt. Vorschläge anderer Parteien und Gewerkschaften leisten dies nicht.
2. Bald 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Zeit gekommen, die Unterschiede der Rentenberechnung in Ost und West aufzuheben. In den ersten Jahren nach der Einheit waren die unterschiedlichen Rentenberechnungssysteme notwendig und sinnvoll, um so die Renten in den Neuen Ländern von ihrem zunächst niedrigen Niveau schnell anheben zu können.
3. Seit 2004 holt der Rentenwert Ost gegenüber dem Rentenwert West aber nicht mehr auf. Im Gegenteil wäre er 2007 und 2008 wieder weiter zurückgefallen, wenn nicht die Schutzklausel der Rentenformel dies verhindert hätte. Eine Angleichung der Rentenwerte ist unabsehbar geworden. Damit würden die getrennten Rentenrechtssysteme voraussichtlich bis zum Ende des Jahrhunderts bestehen. Das war 1990 aber nicht gewollt und kann auch heute nicht akzeptiert werden.
4. Die mit Unterschieden im Lohnniveau begründete Differenzierung bei der Rentenberechnung wird 20 Jahre nach der Einheit zunehmend willkürlich. Sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern gibt es Hoch- und Niedriglohngebiete. Auch zwischen Nord- und Süddeutschland gibt es Lohnunterschiede, dennoch wird ein einheitliches Rentenrecht angewandt.
5. Heute führen die unterschiedlichen Rentensysteme vor allem dazu, dass sich Versicherte in Ost und West gleichermaßen benachteiligt fühlen: Die Versicherten im Osten wegen des um 12 Prozent niedrigeren Rentenwertes Ost, die Versicherten im Westen, wegen der Hochwertung der im Osten gezahlten Beiträge.
6. Zum 1. Juli 2010, 20 Jahre nach der Deutschen Einheit, soll daher in ganz Deutschland ein einheitliches Rentenrecht eingeführt werden, mit einheitlichem Rentenwert, einheitlichen Entgeltpunkten und einheitlicher Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Stichtag passen sich alle Renten entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. Jeder Euro Rentenbeitrag erbringt ab dem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch.
7. Bei der Einführung des einheitlichen Rentenrechts bleiben alle bisherigen Renten und Rentenanwartschaften in West und Ost in ihrem Wert voll erhalten.
8. Der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf damit verbundene Rentensteigerungen wird in die Gegenwart vorgezogen und mit einer Einmalzahlung abgefunden.
9. Alle Versicherten mit Entgeltpunkten Ost erhalten eine solche Einmalzahlung, die, versicherungsmathematisch korrekt abgezinst, die Erwartung auf eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West widerspiegelt. Die individuelle Höhe der Einmalzahlung orientiert sich an der Zahl der erworbenen Entgeltpunkte Ost und der durchschnittlichen Lebenserwartung des eigenen Jahrgangs.
10. Bezüglich der Einmalzahlung wird ein Wahlrecht eingeräumt, das jeweils bis zum 60. Lebensjahr auszuüben ist. Das Wahlrecht stellt sicher, dass Bestandsrentner und Versicherte mit Entgeltpunkten Ost nicht gegen ihren Willen abgefunden werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass in der Abwägung sich die allermeisten Bestandsrentner und Versicherten für das einheitliche System entscheiden werden.


