FDP Brandenburg -

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25.11.2008

FDP enttäuscht über Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Frage der Fraktionsmindestgröße

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Potsdam. Zum heutigen Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsge-richts, die Verfassungsbeschwerde von FDP-Kreistagsabgeordneten aus Frank-furt/Oder und Elbe--Elster betr. Fraktionsmindestgröße zu verwerfen, erklärt der FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann, MdB:

“Mit dieser Entscheidung war nach einem Hinweis des Landesverfassungsge-richts zu rechnen, wir sind aber trotzdem über die Entscheidung sehr ent-täuscht“, erklärte der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, der Bundes-tagsabgeordnete Heinz Lanfermann, zu dem Beschluss, durch den das bran-denburgische Landesverfassungsgerichts die Eilanträge von drei Stadtverord-neten der FDP in Frankfurt (Oder) sowie dreier Liberaler im Kreistag von Elbe-Elster verworfen hat. „In einem genau gleich gelagerten Fall der gesetzlichen Erhöhung der Fraktionsmindestgröße hat das Landesverfassungsgericht Meck-lenburg-Vorpommern in seiner Eilentscheidung vom 16. Juli 2004, dem An-tragsbegehren nachzukommen. Es ist schwer zu verstehen, weshalb das hiesi-ge Landesverfassungsgericht es seinen Kollegen im Norden nicht gleichtun wollte“.

Indem unseren kommunalen Mandatsträgern für die Verfassungsbeschwerde die formale Beschwerdebefugnis abgesprochen wird, sind diese gezwungen, den Weg zu den Verwaltungsgerichten zu gehen und darauf zu hoffen, dass die dortigen Richter ihre Zweifel an der Verfassungskonformität der von einer ganz großen Landtagskoalition aus SPD, CDU und Linkspartei zu Lasten kleinerer Gruppierungen beschlossenen Gesetzesänderung teilen. In diesem Fall – aber auch nur in diesem – besteht die Möglichkeit, dass das Verwaltungsgericht im Wege der sogenannten konkreten Normenkontrolle die Angelegenheit dem Landesverfassungsgericht vorlegt. Das bedeutet, dass unsere kommunalen Mandatsträger nicht aus eigenem Recht das Landesverfassungsgericht anrufen können. Und eines kommt noch hinzu: das Landesverfassungsgericht Mecklen-burg-Vorpommern hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass es gerade am Beginn einer Amtsperiode wichtig ist, über gleiche Arbeits-bedingungen wie die übrigen Kommunalvertreter zu verfügen. Muss aber erst der Weg zu den Verwaltungsgerichten und durch dieses der Weg der konkreten Normenkontrolle beschritten werden, kann schon ein Gutteil der Amtsperiode verstrichen sein, wenn endlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ge-troffen wird. Es darf auch niemand gezwungen werden, sich zur Vermeidung mit Nachteilen mit anderen Stadtverordneten bzw. Kreistagsabgeordneten zu einer Fraktion zusammenschließen zu müssen, nur um gleiche Rechte wie die anderen Mandatsträger zu erreichen.

Aus diesem Grunde werden auf jeden Fall die FDP-Stadtverordneten in Bran-denburg a.d.Havel vor das Verwaltungsgericht Potsdam ziehen. „Meine volle Unterstützung und die des gesamten Landesverbandes haben sie dafür“, er-klärte Lanfermann. Der Landesvorsitzende der märkischen Liberalen kündigte zugleich an, dass die FDP nach dem Wiedereinzug in den Landtag im Septem-ber 2009 sogleich eine Initiative ergreifen werde, um die Verdoppelung der Fraktionsmindestgröße wieder rückgängig zu machen. „Wir werden uns, gerade im Sinne kleinerer Parteien und Gruppierungen“, dafür einsetzen, dass diese undemokratische Regelung rückgängig gemacht wird. Nordrhein-Westfalen, von dem Brandenburg ansonsten so viel übernommen hat, ist gerade im ver-gangenen Jahr den genau umgekehrten Weg gegangen und hat in einem Ge-setz, das zutreffenderweise „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstver-waltung“ heißt, die Rechte solcher kommunaler Gruppierungen gestärkt, die nicht die Fraktionsstärke erreichen.


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