FDP Brandenburg -


08.02.2010

Jobcenterreform stärkt Optionskommunen

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Die FDP Fraktion im Brandenburger Landtag sieht in der beschlossenen Reform der Jobcenter ein klares Signal für die Optionskommunen. „Im Interesse der Menschen begrüßen wir die Grundgesetzänderung als ausdrückliche Ausnahme. Entscheidend ist dabei die Ausweitung der Optionskommunen“, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Liberalen, Andreas Büttner. Es gebe 69 Landkreise und Städte, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, weil es 69 Stimmen im Bundesrat gebe. Ein solcher Unfug sei niemandem zu erklären, so Büttner. „Es ist an der Zeit, dass alle Kreise, die in das Optionsmodell gehen wollen, dies nun auch können“.
Büttner betont ausdrücklich, dass es sich bei der Grundgesetzänderung um eine Ausnahmesituation handeln muss. „Unsere verfassungsmäßige Ordnung besteht darin, dass sich die Gesetze dem Grundgesetz anpassen und nicht umgekehrt. Alles andere würde auch künftige Urteile des Bundesverfassungsgerichts ad absurdum führen“, so der FDP Abgeordnete. Im Interesse einer schnellen Regelung für die Menschen erscheine ihm gegenwärtig jedoch nur eine Grundgesetzänderung möglich. Er hoffe nun auf eine schnelle Einigung mit der SPD, damit bestehende Strukturen nicht zerstört und dann wieder neu aufgebaut werden müssten.


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