FDP Brandenburg -

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13.11.2006

Generationengerechte Pflegereform nur über Einstieg in Kapitaldeckung möglich!

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Zu dem Streit in der großen Koalition über die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinz Lanfermann:

In einer Finanzreform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der gleitende Übergang in ein kapitalgedecktes System, verbunden mit dem Aufbau von Altersrückstellungen, die einzige wirklich zukunftsfeste Strategie! Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, die in der Pflegeversicherung besonders stark zu spüren sein werden, können nur auf diesem Weg für alle Generationen gerecht gemeistert werden!



Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen auch bei der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung schlecht verhandelt. Im Koalitionsvertrag steht nur der schwache Hinweis auf eine Ergänzung um "kapitalgedeckte Elemente". Diese Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner wird jetzt von der SPD wieder in Frage gestellt. Sie will mit ihrer "Bürgerversicherung Pflege" mehr Umverteilung und hat kein Rezept gegen die Folgen der demografischen Entwicklung.



Dabei sind die Schwächen des Umlageverfahrens eindeutig. Durch die Abhängigkeit von Konjunktur und Arbeitsmarkt kommt die gesetzliche Pflegeversicherung schnell in finanzielle Nöte. Zukünftig wird dies noch verstärkt der Fall sein, weil die Zahl der Beitragszahler sinkt, die der Leistungsempfänger jedoch stark steigt. Dadurch wird eine noch höhere Finanzierungslast auf die jüngere Generation verschoben!


Die FDP fordert den Übergang in ein zukunftssicheres Pflegeversicherungssystem mit Einführung der Kapitaldeckung für möglichst viele Menschen. Das kann aber nicht mit einem prozentualen lohnabhängigen Beitrag, sondern nur mit einem Prämiensystem gelingen, bei dem denjenigen ein Nachlass gewährt wird, die aus sozialen Gründen die volle Prämie nicht zahlen können. Es ist selbstverständlich, dass dieser Systemwechsel nur mit einer Übergangslösung machbar ist, die die Versorgung älterer oder bereits pflegebedürftiger Menschen weiterhin verlässlich sicherstellt. Zentral ist ein fairer Interessenausgleich zwischen älteren oder bereits pflegebedürftigen Menschen einerseits und Jüngeren andererseits, die über ein kapitalgedecktes System noch Vorsorge für die eigene Pflegebedürftigkeit treffen können und sollen.


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