18.10.2006
Jugendämter sollen ihre Arbeit machen - keine Neuregelungshektik!
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Zu den Forderungen des brandenburgischen CDU-Landtagsfraktions-vorsitzenden Lunacek, die Jugendämter in Brandenburg in staatliche Regie zu überführen, erklärt der FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Heinz Lanfermann:Wie der Fall Denis in Cottbus ist auch der ebenso tragische Fall Kevin aus Bremen für uns alle Anlass, unsere Anstrengungen zu einem möglichst wirksamen Schutz von Kindern zu intensivieren. Das darf aber nicht in Gestalt einer Neuregelungshektik geschehen, wie Lunacek sie fordert. Wir haben gute und in den letzten Jahren noch verbesserte Gesetze zum Schutz des Kindeswohls. Sie müssen aber auch umgesetzt werden.
Das bedeutet vor allem, dass die Behörden vor Ort sich fragen – und auch darauf hin kontrolliert werden müssen – ob sie ihre Arbeit so wirkungsvoll wie möglich verrichten. Weshalb dies besser möglich sein soll, wenn die Jugendämter, wie von Lunacek gefordert, Landesbehörden wären statt Kreisbehörden, erschließt sich nicht. Gefordert sind jetzt die für die Jugendämter zuständigen Verwaltungsspitzen als Vorgesetzte, die Parlamentarier in den Kreistagen sowie den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte: Sie müssen sich ein Bild darüber machen, ob die Jugendämter wirkungsvoll arbeiten.
Insbesondere dürfen am Kindeswohl orientierte Entscheidungen nicht, wie in dem Fall in Bremen, an finanziellen Erwägungen scheitern.
Eine Absage erteilte Lanfermann auch der Forderung von Bundesfamilienministerin von der Leyen, das Grundgesetz in Sachen Kinderschutz zu ergänzen:
Auch dies ist wieder nur populistischer Aktionismus. Mit einer solchen Regelung wäre rein praktisch keinem Kind geholfen. Es ist auch nach der gegenwärtigen Rechtslage klar, dass die Pflege und rziehung der Kinder nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern ist. Dies ist in Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes bereits festgelegt. In Konkretisierung dessen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631 Abs. 2) ein Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Auch hier kommt es auf die tatsächliche Umsetzung an. Dabei sind natürlich nicht nur die Ämter gefordert, sondern die Zivilgesellschaft als solche.


