FDP Brandenburg -


14.12.2006

Solche Fehler dürfen nicht vorkommen

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Heinz Lanfermann, MdB, märkischer FDP-Vorsitzender und ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, hat entschiedene Kritik an den Reaktionen der Justizministerinnen Blechinger und von der Aue auf jetzt aufgedeckte Unklarheiten über die Zuständigkeit der Landesverfassungsgerichte Brandenburg und Berlin geäußert: Es ist schon bestürzend genug, dass in dem Staatsvertrag über die Bildung gemeinsamer Obergerichte für Berlin und Brandenburg die zwingend erforderlichen entsprechenden Regelungen fehlen, welches Verfassungsgericht jeweils für die Verfahren nach den Entscheidungen dieser Obergerichte zuständig ist. Noch schlimmer ist es aber, dass nach Aussage von Justizministerin Blechinger diese Regelungen bewusst weggelassen worden sind. In einem Rechtsstaat muss für die Bürger von vornherein klar und durch Gesetz geregelt sein, welches Verfassungsgericht zuständig ist.

Die Bürger brauchen sich nicht darauf verweisen zu lassen, dass sie sich an ein Gericht wenden sollen, von dem sie nur annehmen können, ob es zuständig ist, dann aber womöglich durch eine Entscheidung überrascht werden, durch die dieses Gericht sich gar nicht für zuständig erklärt. Das müsste Frau Blechinger als Justizministerin eigentlich klar sein, auch wenn sie nicht vom Fach ist. Entweder will man durch die Behauptung, von der offensichtlich erforderlichen Regelung sei bewusst abgesehen worden, von offenkundigen und unverzeihlichen Fehlern bei der Ausübung des Gesetzgebungshandwerkes ablenken oder es zeigt sich ein höchst bedenkliches Verständnis von den Rechten der Bürger und den Pflichten des Gesetzgebers in einem Rechtsstaat.

Die Landesparlamente von Brandenburg und Berlin sind aufgefordert, diese Gesetzeslücken schnellstmöglich zu schließen.


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